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LIBOR

Britische Finanzaufsicht besiegelt ein Ende der LIBOR-Zinssätze

Die britische Finanzaufsicht (FCA) kündigte bereits 2017 an, das LIBOR-Panel nach 2021 nicht mehr zu unterstützen.

Die FCA hat in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig betont, dass ein Weiterbestehen des LIBORs nach 2021 kaum wahrscheinlich ist. In ihrem Schreiben vom Januar 2020 wurden klare Meilensteine veröffentlicht, wie das Exposure gegenüber LIBOR abzubauen und hin zu SONIA umzuschichten ist.

Am 23. Juni 2020 verkündete der britische Finanzminister, die Befugnisse der FCA erweitern zu wollen, um ein gelenktes und geordnetes Ende des LIBORs zu ermöglichen, wenn

  • das LIBOR-Panel zu klein wird,
  • die FCA eine Erklärung der Nicht-Repräsentativität des LIBORs abgibt, da das LIBOR-Panel zum Beispiel nicht mehr den LIBOR-Markt widerspiegelt,
  • der LIBOR-Markt zu klein und unbedeutend (in täglich gehandeltem Marktvolumen) geworden ist für die Anforderungen an Benchmarkzinsen.

Am 5. März 2021 gab die Financial Conduct Authority (FCA) bekannt, dass die LIBOR-Sätze in den Währungen CHF, EUR, GBP und JPY per 31.Dezember 2021 nicht mehr repräsentativ für die ihnen zugrundeliegenden Märkte sind und deswegen ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden dürfen. Im Fall des USD-LIBORs ist eine Verwendung der LIBOR-Zinssätze nur für Bestandsgeschäft bis zum 30. Juni 2023 zulässig, allerdings nur für die  wichtigsten Laufzeiten (Overnight sowie 1, 3, 6 und 12 Monate). Die Laufzeiten 1 Woche und 2 Monate fielen auch in USD schon ab 2022 weg. Internationale Aufsichtsbehörden weisen eindringlich darauf hin, dass eine Nutzung des USD-LIBORs für Neugeschäft nur in sehr limitierten Ausnahmen zulässig sei.

Die EU hat eine Überleitungsverordnung für den CHF-LIBOR erlassen EUR-Lex - 32021R1847 - EN - EUR-Lex (europa.eu). Als Ersatzzinssatz für den CHF-LIBOR in den Laufzeiten 1,3,6, und 12 Monate benennt diese Verordnung den Compounded SARON mit unterschiedlichen Spread-Anpassungen in den jeweiligen Laufzeiten.

Die FCA hat den Administrator ICE verpflichtet bis auf Weiteres einen ‚synthetischen‘ LIBOR (nicht repräsentativ) für einzelne LIBOR Laufzeiten zu ermitteln, der ausschließlich für Bestandsgeschäft verwendet werden darf.

Dies sind aktuell der GBP 3M LIBOR bis 31.03.2024 sowie die USD-LIBOR Laufzeiten in 1, 3 und 6 Monaten bis 30.09.2024.

Changes to LIBOR as of end-2021 | FCA

FCA confirms rules for legacy use of synthetic LIBOR rates and no new use of US dollar LIBOR | FCA

Alle LIBOR Sätze,
1W, 2M Tenors     
JE 2021 n/a
GBP-, JPY LIBOR,
ON, 12 M Tenor
JE 2021 n/a
EUR LIBOR, CHF LIBOR JE 2021 n/a
GBP-, JPY LIBOR
1M, 3M, 6M Tenor
Synthetischer LIBOR auf Basis der jew. Term Rate + Spread
JPY: 04.01.-31.12.2022
GBP: seit 04.01.2022
GBP 1M: bis 31.03.2023
GBP 3M: bis 31.03.2024
GBP 6M: bis 31.03.2023
Nutzung für "Legacy" Geschäft
USD-LIBOR
ON, 1M, 3M, 6M, 12M Tenor

Einstellung zum 30.06.2023

 

Synthetischer USD-LIBOR (1M, 3M, 6M) bis 30.09.2024

primär für Bestandsgeschäft, nach Aufforderung der Aufsichtsbehörden, soll Neugeschäft in USD-LIBOR nunmehr in bestimmen Ausnahmefällen erfolgen

 

Nutzung für "Legacy" Geschäft

Daher ist in den meisten Fällen eine aktive Umstellung und Neuverhandlung der Verträge („Repapering“) aus Sicht der DZ BANK erforderlich, da nur so eine zielgerichtete, dem Kunden angemessene und operativ gut zu steuernde Umstellung der Geschäfte sichergestellt werden kann.

Betroffene Produkte sind:

Bei Fragen zur LIBOR-Umstellung wenden Sie sich bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner im Hause der DZ BANK oder an eine auf dieser Seite genannte Kontaktperson.