Benchmark Reform

Neue Referenzzinssätze am Kapitalmarkt: Unsere Experten unterstützen Sie umfassend

Hintergründe

Neue Anforderungen an Benchmark-Zinssätze wecken Reformbedarf

Die Zinssätze der IBOR-Klasse (InterBank Offered Rates, z.B. USD-LIBOR, EURIBOR) spielten bzw. im Falle des EURIBORs spielen als Referenzzinsen im Finanzmarkt eine herausragende Rolle und waren bzw. sind daher zentral für die Finanzstabilität. Allerdings waren

  • die bestehenden Fixingverfahren anfällig für Manipulationen (LIBOR-Skandal 2011),
  • die Umsätze im unbesicherten Refinanzierungsmarkt (der Markt, dessen Zinsniveau die IBOR-Sätze messen) seit der Finanzkrise rückläufig,
  • die Panels zur Feststellung der IBOR-Sätze im Laufe der Jahre kleiner geworden und damit weniger repräsentativ.

Fehlende Robustheit der IBOR-Sätze aufgrund einer sinkenden Marktbedeutung und einem gleichzeitig hohen Volumen an referenzierenden Verträgen führen zu Bedenken über systemische Risiken ausgehend von LIBOR, EURIBOR & Co.

Das Financial Stability Board (FSB) veröffentlichte 2014 seinen Bericht „Reforming major interest rate benchmarks“. Darin enthalten sind eine Reihe an Empfehlungen, um

  • einerseits die bestehenden Benchmark-Zinssätze zu stärken, indem in größtmöglichem Umfang tatsächliche Transaktionsdaten zur Unterlegung herangezogen werden,
  • andererseits alternative, nahezu risikofreie Referenzzinssätze zu entwickeln.

Gesetzgeber, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken haben daraufhin mit dem Privatsektor Arbeitsgruppen gebildet, die

  • risikofreie Referenzzinsen identifizieren und empfehlen sollen (Risk-Free Rates, RFRs), die als Alternativen zu den bestehenden Benchmarks verwendet werden können.
  • Pläne ausarbeiten sollen, um einen Wechsel aller Marktteilnehmer auf diese RFRs zu erleichtern.

Von den Wechselbestrebungen waren insbesondere der EONIA und die LIBOR-Sätze betroffen.

Auf den Bericht des FSB aufbauend wurde die Europäische Benchmark-Verordnung (EU BMR) geschaffen – ein gesetzliches Rahmenwerk über Exaktheit und Integrität von Benchmarks, die in der Eurozone zugelassen sind.

Die EU BMR ist seit 2018 in Kraft, allerdings wurde diese schrittweise umgesetzt Aktuell sind nur noch Benchmarks aus Drittländern von der Verordnung ausgenommen und müssen den Anforderungen der EU BMR erst nach dem Jahreswechsel 2025/2026 entsprechen. Gleichzeitig wird die EU BMR auf Gesetzgebungsebene weiterentwickelt.

Die EU BMR regelt unter anderem, dass

  • der Verwalter eines Benchmarks einen effektiven Governance- und Kontrollrahmen besitzt, um die Integrität und Verlässlichkeit des Benchmarks sicherzustellen,
  • die meldenden Kontributoren ebenfalls einem effektiven Governance- und Kontrollrahmen folgen,
  • die Anwender der Benchmarks (Vertragsparteien) robuste Pläne besitzen, falls eine Benchmark aufhört zu existieren.